Das ärztliche Institut für Abrechnungswesen
in der Medizin
AINA Wissen
Honorarabrechnung – Trotz hoher Dynamik den Durchblick behalten - qualifizierte und rechtssichere Abrechnung
Für Ihre privatärztliche Honorarabrechnung regelt die GOÄ` 96 was Sie Ihren Patienten in Rechnung stellen dürfen. Doch nicht alles, was medizinisch sinnvoll und wünschenswert ist, findet seine offensichtliche Entsprechung in den Positionen der GOÄ. Für die gesetzlich versicherten Patienten, sind Sie verpflichtet, nach dem EBM in der jeweils aktuellen Fassung abzurechnen. Auch die DRG-Abrechnung hat immer wieder ihre Tücken.
Die wissenschaftliche und medizinische Entwicklung ist meist schneller als der Gesetzgeber. Deshalb werden gerade innovative Leistungen immer häufiger in begleitenden Zusätzen und ergänzenden Verordnungen zur GOÄ geregelt. Anders als im kontinuierlich angepassten EBM sind Sie immer mehr auf aktuelle Rechtsprechung und analoge Abrechnungsziffern angewiesen. Das macht es immer schwieriger, in allen Details den Überblick zu behalten. Auch der Aufwand für Dokumentation und Begründung steigt stetig. Ebenso ist es fast unmöglich bei den regelmäßigen Änderungen im EBM und auch im sprichwörtlichen DRG-Dschungel auf dem Laufenden zu sein.
Unsere erfahrenen Ärztinnen und Ärzte helfen Ihnen, die Dynamik zu beherrschen. Sie stehen Ihnen mit Gutachten zu Ihren Abrechnungen zur Seite und beraten Sie im täglichen Dialog in allen Fragen zur GOÄ. Für Unterstützung stehen Ihnen unsere EBM und DRG-Experten für Schulungen und Beratungen zur Verfügung. Rufen Sie uns einfach an! Wir helfen Ihnen – damit Sie Ihren Patientinnen und Patienten die beste Behandlung und Therapie anbieten können und diese auch bezahlt bekommen.